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Beinachsenfehlstellung
Beinachsenkorrektur
Beinachsenfehlstellungen beschreiben eine O- oder X-Verbiegung der unteren Extremitäten. Diese Achsfehlstellungen können erworben (Unfall, Entzündung, Fehlwachstum) oder angeboren sein. Durch eine Achsfehlstellung verläuft die mechanische Tragachse des Beines nicht mehr durch die Kniegelenksmitte mit einer gleichmäßigen Lastverteilung auf dem inneren und äußeren Gelenkabschnitt wie bei einer geraden Beinachse. Vielmehr kommt es bei einer O-Verbiegung des Beines zu einer überdurchschnittlich hohen Belastung des inneren Gelenkabschnittes mit einer verminderten Belastung des äußeren Gelenkabschnittes. Bei einer X-Verbiegung führt dieses entsprechend zu einer vermehrten Belastung des äußeren und zu einer verminderten Belastung des inneren Gelenkabschnittes. Dieses kann einen Gelenkverschleiß in dem entsprechend vermehrt belasteten inneren oder äußeren Gelenkabschnitt auch schon in jungen Jahren bedeuten was ggf. unbehandelt zur Notwendigkeit eines frühzeitigen künstlichen Gelenkersatzes zwingt. Ist der gegenüberliegende innere oder äußere Gelenkabschnitt allerdings noch altersentsprechend unauffällig, so besteht die Möglichkeit einer operativen Beinachsenkorrektur.

Schematische Darstellung der X-Verbiegung (Genu valgum) mit Hauptbelastung auf dem äußeren Gelenkabschnitt (Bild links), normale Beinachse mit gleichmäßiger Lastverteilung auf dem inneren und äußeren Gelenkabschnitt (Bildmitte), O-Verbiegung (Genu varum) mit Hauptbelastung auf dem inneren Gelenkabschnitt (Bild rechts)
Die Beinachse wird beim stehenden Patienten mit nach vorne zeigenden Kniescheiben beurteilt. Die Abweichung wird durch Messen des Innenknöchelabstandes (X-Verbiegung, Genu valgum) oder des Abstandes der Knieinnenseite (O-Verbiegung, Genu varum) quantifiziert. Die röntgenologische Beurteilung erfolgt anhand von Ganzbeinaufnahmen unter Belastung (Einbeinstandaufnahmen). Diese sind zur Planung der operativen Beinachsenkorrektur unerlässlich.

Röntgendarstellung (Ganzbeinaufnahme beidseits im Stand)
Zunächst erfolgt eine Gelenkspiegelung des Kniegelenkes. Hier wird der Knorpelüberzug im inneren und äußeren Gelenkabschnitt sowie im Kniescheibengleitlager beurteilt. Dieses ist wichtig, da bei ebenfalls vorliegenden Knorpelschäden in den anderen Gelenkabschnitten auch nach Beinachsenkorrektur bleibende Schmerzen resultieren. Im Rahmen der Gelenkspiegelung können ebenfalls vorliegende Knorpel-/Meniskusschäden im Gelenk durch arthroskopische Verfahren behandelt werden. Bei einer O-Verbiegung wird der Unterschenkelknochen, bei einer X-Verbiegung der Oberschenkelknochen operativ korrigiert. Diese Achskorrektur erfolgt aufklappend (additiv) oder zuklappend (subtraktiv) je nach vorliegendem Befund und wird vorübergehend mit einer Platte und Schrauben in der so korrigierten Stellung fixiert. Dieser Abschnitt der Operation erfolgt „offen. Oft ist es erforderlich die bei einem I°-IV°igen Knorpelschaden durchgeführten Behandlungen (inklusive Knorpeltransplantation) mit einer Beinachskorrektur zu kombinieren, um den primär vermehrt belasteten Gelenkabschnitt im weiteren Verlauf zu entlasten und um so einen langfristigen Therapieerfolg zu erreichen.


Korrektur des Oberschenkelknochens (varisierende subtraktive Femurkorrekturosteotomie) (linkes Bild), Korrektur des Unterschenkelknochens (valgiserende subtraktive Tibiakopfkorrekturosteotomie) (rechtes Bild)
Als Nachbehandlung nach erfolgter Beinachsenkorrektur ist zunächst die Entlastung mit 20kg Teilbelastung des operierten Beines an zwei Unterarmgehstützen erforderlich. Das zeitliche Ausmaß richtet sich nach Art und Weise der erfolgten Korrektur und variiert zwischen 3 und längstens 6 Wochen. In der Regel ist nach 6 Wochen postoperativ von einer knöchernen Durchbauung des korrigierten Knochens auszugehen. Die knöcherne Durchbauung wird durch Röntgenverlaufskontrollen beurteilt. Das postoperative Bewegungsausmaß des Kniegelenkes wird entsprechend der begleitend durchgeführten knorpelrekonstruierenden Maßnahmen festgelegt. Erfolgte diesbezüglich keine operative Therapie, so darf es frei bewegt werden. Für die Zeit der Teilbelastung des operierten Beines ist eine Thromboseprophylaxe zu empfehlen. Die eingebrachte Platte und Schrauben werden frühestens nach 18 Monaten entfernt.