Knorpelschäden/Arthrose
Bewegungseinschränkungen
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Bewegungseinschränkungen
Freie Gelenkkörper
Ein häufiger Grund zur Ellenbogengelenkspiegelung (Arthroskopie) ist das Vorliegen sog. freier Gelenkkörper. Hierbei handelt es sich in der Regel um knorpelige Stücke, welche sich bei einer Knorpelschädigung, insbesondere der Osteochondrosis dissecans, herausgelöst haben. Des Weiteren können solche freien Gelenkkörper von der Gelenkschleimhaut gebildet werden (Chondromatose). Freie Gelenkkörper können zu schmerzhaften Einklemmungserscheinungen führen. Im Rahmen der Arthroskopie können die Gelenkkörper entfernt und eine ggf. zugrunde liegende Schädigung des Knorpels behandelt werden.
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Entfernung eines Gelenkkörpers mit der Fasszange
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Schleimhauteinklemmung
Im Ellenbogengelenk kann es zu schmerzhaften Einklemmung von Schleimhautfalten (Plica synovialis) kommen. Eine solche Einklemmung findet sich insbesondere auf der Außenseite zwischen dem Speichenköpfchen und dem Oberarmknochen (humeroradiales Impingement). In der Arthroskopie werden solche einklemmenden Schleimhautanteile entfernt.
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Entfernung einer einklemmenden Schleimhautfalte
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Verklebungen/Vernarbungen
Nach Verletzungen oder im Rahmen einer Arthrose des Ellenbogens kann es zu einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit durch Verklebungen oder Vernarbungen der Gelenkkapsel kommen. Im Rahmen eines arthroskopischen Eingriffes können Narben gelöst und einklemmende Gelenkveränderungen beseitigt werden. Nach einem solchen Eingriff ist eine intensive Krankengymnastik notwendig. Nicht immer lässt sich jedoch ein vollständig freies Bewegungsspiel wieder herstellen.